AHB

Allgemeine Hochzeitsbedingungen & Verhaltensrichtlinien

Stand: Mai 2026. Gültig für alle Besucher der Veranstaltung.

§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand

Diese Bedingungen regeln das harmonische Miteinander während der gesamten Hochzeitsfeierlichkeiten. Mit dem Betreten der Location (oder des Standesamtes) erkennt der Gast diese AHB unwiderruflich an.

§ 2 Bekleidungsvorschriften (Dresscode)

  1. Die Farbe Weiß (sowie Elfenbein, Creme, Eierschale und „ganz helles Grau, das fast wie Weiß aussieht“) ist exklusiv der Braut vorbehalten.
  2. Die Farbe Grün ist aufgrund eines hohen Veto-Rechts des Brautpaars auf der gesamten Veranstaltung untersagt.
  3. Verstöße gegen den Dresscode führen nicht zum Platzverweis, ziehen jedoch eine sofortige Zahlungspflicht gemäß § 6 nach sich.
  4. Die oben genannten Farben sind als Hauptfarbe verboten. Als z. B. Accessoire- oder Hemdfarbe sind sie erlaubt.

§ 3 Zuwendungen & Wunschzettel

  1. Das Brautpaar verfügt über einen vollständig ausgestatteten Haushalt. Von der Schenkung von Toastern, Handtüchern, Porzellanfiguren oder „lustigen“ Nudelsieben ist daher abzusehen.
  2. Bevorzugtes Zuwendungsobjekt ist die finanzielle Unterstützung der Flitterwochenkasse in Form von Bargeld oder Goldbarren (handlich verpackt).

§ 4 Anwesenheit & Benehmen

  1. Es gilt das Prinzip der exklusiven Einladung: Es ist nur zu den Programmpunkten zu erscheinen, für die eine explizite Einladung vorliegt (z. B. Trauung vs. Abendveranstaltung).
  2. Das Mitbringen von unangemeldeten Begleitpersonen („Plus-Ones“), Haustieren oder imaginären Freunden ist untersagt.
  3. Gute Laune ist keine Option, sondern eine Mitwirkungspflicht.

§ 5 Bild- und Tonaufnahmen

  1. Während der Trauung im Standesamt gilt ein striktes Fotografie- und Videoverbot für Gäste. Wir haben eine Profi-Fotografin engagiert, die Ihr Handwerk versteht.
  2. Wer dennoch das Handy oder die Kamera zückt, muss damit rechnen, dass sein Gesicht oder das Smartphone auf den offiziellen Fotos durch eine Ente (digitales Attachment) ersetzt wird.
  3. Das Posten von unvorteilhaften Bildern des Brautpaares in sozialen Netzwerken vor 24:00 Uhr am Folgetag ist strengstens untersagt.

§ 6 Bußgeldkatalog & Strafmaß

Verstöße gegen die AHB werden unmittelbar geahndet. Die Erlöse fließen zu 100% in die Flitterwochenkasse.

Art des Vergehens Basis-Strafe Skalierung / Progressionsfaktor
Tragen von überwiegend Weiß oder Grün 15,00 € + 5,00 € pro Quadratzentimeter Stoff
Unerlaubte Bild- und Tonaufnahmen 15,00 € + 5,00 € pro geschossenes Foto
+ 10,00 € pro Minute Ton-/Videoaufnahme
+ 15,00 € pro Ente im Fotoalbum
+ 20,00 € für das Posten in sozialen Netzwerken (pro Bild/Minute)
Schenken von Haushaltsgegenständen 15,00 € Zzgl. Entsorgungspauschale von 10,00 € pro Gegenstand
Erscheinen ohne Einladung 150,00 € Zzgl. Buffet-Strafsteuer von 55,00 € (Vorkasse)
Wiederholungstäter Potenzierung: (Strafe) ^ Anzahl der Verstöße